Die Mitglieder können ihren Zahlungsrhythmus monatlich, viertel-, halb- oder jährlich wählen. Dabei gibt es feste Zahlungstermine für die einzelnen Zahlungsrhythmen. Z.B. wird der jährliche, halb-, vierteljährliche sowie dem monatliche Beitrag im Januar abgerechnet. Im Februar und März werden monatliche Beiträge abgerechnet. Im April vierteljährlich und monatlich, Mai und Juni wieder monatlich, Juli monatlich, vierteljährlich und halbjährlich und so weiter abgerechnet. In die Beitragsart wird der monatliche Beitrag eingetragen. Bei der Abrechnung wird für die vierteljährliche Abrechnung mit 3 multipliziert, die halbjährliche mit 6 und die jährliche mit 12.